- Gewerbezentralregister
- Gewerbezentralregister,beim Bundeszentralregister in Berlin geführtes Register über die gewerbebezogenen Verwaltungsentscheidungen und Bußgeldentscheidungen (§§ 149 ff. Gewerbeordnung). Das Gewerbezentralregister soll gegenüber ungeeigneten oder unzuverlässigen Personen eine einheitliche Untersagungs- und Genehmigungspraxis für gewerberechtliche Entscheidungen ermöglichen. Einzutragen sind u. a. bestandskräftige Entscheidungen über Versagung und Entzug von Gewerbezulassungen. Auskunft über die Eintragungen erhalten in bestimmten Fällen die zuständigen Behörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie die Betroffenen. Die Eintragungen über Bußgeldentscheidungen werden nach drei Jahren (bei Geldbußen bis zu 300 DM), sonst nach fünf Jahren getilgt.
Universal-Lexikon. 2012.